Energieberatung nach BAFAEnergieberatung nach BAFA

unabhängig - zielgerichtet - staatlich gefördertunabhängig - zielgerichtet - staatlich gefördert

Energieberatung nach BAFA – Was bedeutet das?

Der Begriff “Energieberater” ist nicht reglementiert oder geschützt, es kann somit Jedermann unter diesem Titel beratend tätig werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat deshalb in Form der “Energiesparberatung vor Ort” ein nach strengen Regeln und Anforderungen gegliedertes Förderpaket geschaffen, das einen überwachten Standard sicherstellt und für den Beratungsempfänger eine staatliche Förderung bietet. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Beratung sind dabei:

- Beratung nur durch vom BAFA zugelassene Gebäudeenergieberater

- Inhaltliche Vorgaben der Beratung

- Überprüfung der Beratungsberichte

Gebäudeenergiepass

Im Rahmen der Energie- beratung wird Ihr Gebäude im IST-Zustand besichtigt und bewertet. Durch Eingabe der Konstruktion und Geo- metrie wird ein Rechenmodell des Gebäudes entwickelt und mit dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre abgeglichen.
Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes können nun mit Hilfe des Rechenmodells bewertet werden. Kriterien sind hier mögliche Energieeinsparungen oder Amortisationszeiten für die geplante Investition. Die Ergebnisse werden in einem ausführlichen Beratungsbericht zusammengestellt und in einem abschließenden Termin erläutert.

Für weitere Informationen folgen Sie dem nachfolgenden Link auf die Informationsseiten des Bundesminesteriums für Wirtschaft und Technologie sowie deren Informationsbroschüre.

Link (extern): zur Information des BAFA